Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20.10.2021

Vertrag zwischen

CoachZ, Zimmerstraße 22, 71063 Sindelfingen -nachfolgend Anbieter genannt-

und dem Kunde.

Der Anbieter und der Kunde werden nachfolgend einzeln auch Partei und zusammen Parteien genannt.

Die Parteien vereinbaren das folgende:

§1 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software.
  2. Der Anbieter stellt dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages die Nutzung der Software „CoachZ“ zu eigenen Zwecken zur Verfügung.
  3. Zugriff und Nutzung der auf Servern des Anbieters gespeicherten Software erfolgen über eine Internetverbindung durch die Verwendung eines Internet Browsers.
  4. Zu den wesentlichen vertraglichen Funktionen der Software gehören die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten:
    10 Kundenzugänge 25 Kundenzugänge 50 Kundenzugänge

    Alle Softwarepakete enthalten:

    • Wie im Paket deklariert: 10, 25 oder 50 Kundenzugänge zur CoachZ App.
    • Einbindung des eigenen Firmenlogos möglich.
    • Corporate Identity App Anpassung möglich.
    • Alle (bis dahin entwickelten und freigegebenen) Funktionen die in der Demonstration aufgezeigt wurden und die unter Funktionen auf der Homepage gelistet sind.
    • Standard Support mit per E-Mail.
    • Software Updates

    Set-Up und Schulungskosten (einmalig): 99€ Nettopreis

  5. Der Anbieter bietet dem Kunden die Software stets in der aktuellsten Version an.
  6. Der Anbieter hat den Kunden spätestens 7 Tage vor jedem Update von der Aktualisierung der Software zu unterrichten. Die Aktualisierung der Software hat nur dann zu erfolgen, wenn diese dem Kunden zumutbar ist. Die Aktualisierung der Software ist dem Kunden in folgendem Zeitraum zumutbar: Montag vormittags zwischen 07:00 – 14:00 Uhr
  7. Während des Aktualisierungsvorgangs wird der Anbieter von seiner Vertragspflicht aus §1 Abs. 2 dieses Vertrages befreit.

§2 Beginn und Laufzeit des Nutzungsverhältnisses

  1. Dieser Vertrag tritt mit Bestellung in Kraft und wird einer Dauer von 3 Monaten abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere 3 Monate, sofern der Kunde nicht mindestens 1 Monate vor Beendigung der Laufzeit schriftlich kündigt.
  2. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  3. Eine wirksame Kündigung bedarf der Schriftform.

§3 Vergütung

  1. Im Gegenzug zu den Leistungen des Anbieters hat der Kunde eine entsprechende Vergütung zu erbringen.
  2. Die Vergütung erfolgt unabhängig vom genutzten Volumen und beträgt monatlich je nach ausgewähltem Paket:
    Paket 10 Kundenzugänge 25 Kundenzugänge 50 Kundenzugänge
    Nettopreis Pro Monat 25,00€ 60,00€ 75,00€
  3. Folgende Zahlungsmodalitäten stehen dem Kunden zur Wahl:

    Zahlungsmodalitäten

    • Monatliche Zahlung: Die Bezahlung erfolgt in monatlichen Raten. Der Betrag wird immer am ersten eines Monats fällig.
    • Jährliche Zahlung: Die Bezahlung erfolgt in jährlichen Raten. 10% Rabatt bei einer jährlichen Zahlung auf die oben genannten Monatspreise. Der Betrag wird immer im ersten Monat der 12-monatigen Vertragslaufzeit fällig.
  4. Alle genannten Preise verstehen sich exklusiv der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§4 Verfügbarkeit der Software

  1. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass er keine 100%ige Verfügbarkeit der Software garantieren kann, wenn Einschränkungen oder Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters stehen. Der Anbieter kann auch außerhalb der Fälle des §1 Abs. 6 und 7 dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden für einen bestimmtem Zeitraum von seiner Leistungspflicht befreit werden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich oder in Textform darüber zu unterrichten, sobald die Software nicht verfügbar ist.

§5 Nutzungsrecht des Kunden, Zugriffsberechtigung

  1. Der Kunde erhält an der Software ein auf die Laufzeit des vorliegenden Vertrages beschränktes Nutzungsrecht.
  2. Es erfolgt keine körperliche Überlassung der Software. Die Software bleibt jederzeit auf dem Server des Anbieters.
  3. Die Nutzung der Software wird festgelegten Nutzern bzw. Nutzergruppen gestattet, wie unter §1 Abs. 4 beschrieben.

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
  2. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
  3. Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Auftragsblatt ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
  4. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

§7 Support

Der Anbieter stellt dem Kunden zur Beseitigung von technischen Störungen und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Software aufkommen, telefonisch einen Kundendienst zur Verfügung. Der Kundendienst des Anbieters ist über die Homepage des Anbieters oder das Dashboard vom Kunden zu erreichen.

§8 Mängelansprüche

  1. Der Anbieter haftet für Mängel der Vertragsleistungen.
  2. Ansprüche nach §536a BGB, insbesondere die verschuldensunabhängige Garantiehaftung und das Selbstvornahmerecht betreffend, sind ausgeschlossen.
  3. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich von aufgetretenen Mängeln zu unterrichten.

§9 Haftung

  1. Die Vertragsparteien haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Der Anbieter haftet für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Dabei handelt es sich um solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag so wesentlich prägt, als dass deren Verletzung eine Gefährdung der Erreichung des Vertragszwecks darstellt, und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Soweit die Kardinalspflichten fahrlässig verletzt wurden, ist der Schadensersatzanspruch des Kunden begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf einen Betrag in Höhe von 500€ (in Worten: Fünfhunderteuro).
  3. Der Anbieter haftet außerdem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden entstanden sind.
  4. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
  5. Resultieren die Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanter Daten durch den Kunden vermieden worden wäre. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.

§10 Herausgabe und Löschung von Daten

Der Anbieter hat innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche gespeicherte Daten des Kunden auf dem eigenen Server vollständig zu löschen.

§11 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

  1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen. Liegt keine solche Zustimmung oder Offenlegung vor, sind die bekannt gewordenen Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
  2. Der Kunde ist insbesondere zur Geheimhaltung hinsichtlich aller Inhalte der Software verpflichtet. Der Kunde darf die Zugriffsdaten (Benutzernamen und Passwörter) nicht an Dritte weitergeben.
  3. Keine vertraulichen Informationen im Sinne des §11 Abs. 1 dieses Vertrages sind Folgende:
    • Informationen, die der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren.
    • Informationen, die allgemein bekannt sind.
    • Informationen, die der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, ohne dass dieser dadurch eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat.
  4. Die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen sind auch auf den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses anzuwenden.

§12 Höhere GEwalt (Force Majeure)

  1. Höhere Gewalt bezeichnet alle Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, unvorhersehbar oder unvermeidbar sind und die die vollständige oder teilweise Erfüllung durch eine Partei dieses Vertrages verhindern. Solche Ereignisse sind unter anderem Naturkatastrophen, Epidemien, Erdbeben, Überschwemmungen, Blitzschlag, Feuer, Sturm, nukleare Ereignisse, Pandemien, Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Blockaden, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Mobilisierung, Revolutionen oder Aufstände, Sabotage oder Einschränkungen durch Handlungen, Unterlassungen oder Eingriffe von kommunal-, landes- oder Bundesbehörden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetzesänderungen, Import-/Exportbestimmungen, Embargos, Sicherheitsbeschränkungen, Allgemeinverfügungen) oder sonstige unerwarteten, außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegende Ereignisse, selbst wenn diese Ereignisse aus der aktuellen Corona-Pandemie resultieren und bereits im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vorhersehbar waren.
  2. Die Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, ist, vorbehaltlich des Absatzes 4, von Ihrer Pflicht zur Vertragserfüllung ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Höheren Gewalt, befreit, soweit sie diese unverzüglich der anderen Partei mitgeteilt und glaubhaft dargelegt hat oder, bei nicht unverzüglicher Mitteilung, ab dem Zeitpunkt befreit, in dem der anderen Partei die Mitteilung über das Vorliegen der Höheren Gewalt zugeht.
  3. Die Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, ist, ab dem in Absatz 2 genannten Zeitpunkten, von jeglichen Schadensersatzansprüchen vorbehaltlich des Absatzes 4, befreit.
  4. In dem Fall, dass die Höhere Gewalt zeitlich begrenzt ist, gelten die Absätze 2 und 3 nur insoweit, solange die Höhere Gewalt, die sich hierauf berufende Partei an der vertragsgemäßen Erfüllung Ihrer Pflichten hindert. In diesem Fall ist die Partei, die sich auf die Höhere Gewalt berufen hat, verpflichtet, der anderen Partei den Wegfall der Höheren Gewalt unverzüglich mitzuteilen.
  5. Ungeachtet der Absätze 2 und 3, verpflichten sich die Parteien, bei Vorliegen Höherer Gewalt, unverzüglich einander zu konsultieren, um eine angemessene, dem Vertrag am nächsten kommende, Lösung zu finden. Die Parteien verpflichten außerdem sich alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die aus dem Vorliegen Höherer Gewalt resultierenden Folgen zu mindern.
  6. Falls die Höhere Gewalt länger als 60 Tage andauert, kann jede Partei diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, mit der Folge, dass die Parteien von den gegenseitigen Leistungspflichten rückwirkend ab dem in Absatz 2 genannten Zeitpunkten befreit sind.

§13 Schlussbestimmungen

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Es gelten zusätzlich die ABG von CoachZ, abzurufen unter https://coachz.de/agb. Anderweitigen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.
  5. Anhänge zu diesem Vertrag sind Bestandteil dieses Vertrags.
  6. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
  7. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.